Versicherung
Wir können bis zu 75% des aktuellen Rückkaufwertes Ihrer Lebensversicherung (Ab- und Erlebensversicherung) auszahlen.
Voraussetzungen:
- Die zu belehnende Versicherung muß auf Sie lauten und sollte bereits mindestens 4-5 Jahre bespart worden sein (damit ein Rückkaufswert vorhanden ist)
- Nur verpfändbare Versicherungen (KEINE staatlich geförderten Lebens-Versicherungen, die leider keine Verpfändung erlauben) können belehnt werden
Nach telefonischer Terminvereinbarung bringen Sie zum Belehnungstermin bitte mit:
- Aktuelle, schriftliche Rückkaufswertbestätigung von Ihrer Versicherung
- Original Versicherungspolizze mit sämtlichen Anhängen und Indexanpassungen (verbleiben bis zur Rücklösung bei uns)
- Meldezettel, Lichtbildausweis (davon fertigen wir Kopien an)
Im Rahmen des Belehnungstermines fordern wir von Ihrer Versicherung eine Verpfändungsbestätigung an – erst nach deren Eintreffen ist die Auszahlung des Darlehens möglich
Weitere Fragen oder Terminvereinbarung? 0676 / 67 23 570 – wir freuen uns auf Ihren Anruf!